Rechtsanwältin
Vera Kandziora-Tantzen
Fachanwalt für Steuerrecht*
In allen Zweigen der Besteuerung, wie beispielsweise Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer ergeben sich immer wieder Problemstellungen, die nur mit besonderem Augenmerk einer Lösung zuzuführen sind.
Wenn Sie im konkreten Fall der Hilfe durch Spezialisten bedürfen für die Bearbeitung komplexer Rechtsfragen und umstrittener Fallgestaltungen, stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Als unverzichtbar sehe ich den direkten Kontakt mit Ratsuchenden und die persönliche Betreuung Ihrer Angelegenheit an. Aufgrund meines hohen Spezialisierungsgrades verstehe ich mich auch als Dienstleisterin für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Unter Verzicht auf laufende Hilfeleistung in Steuersachen lege ich Wert auf das Zusammenwirken mit dem vertrauten Berater.
Tel. 04107/ 31 24 10
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Fachanwaltschaft:
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat die Anwältin oder der Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Ein Fachanwalt unterliegt zudem der regelmäßigen Fortbildungsverpflichtung, deren Einhaltung der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachzuweisen ist. Die Fachanwaltsbezeichnung belegt mithin die laufende Aktualisierung der speziellen Kenntnisse und Erfahrungen im benannten Rechtsgebiet.